HOTEL AM KUPFERHAMMER TÜBINGEN

AGB/CONDITIONS

AGB / Conditions

SCHÖNBUCH APART ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 GELTUNGSBEREICH

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der Schönbuch Apart Bahlinger&Meinhardt GBR (im Folgenden – Schönbuch Apart – genannt) als Betreibergesellschaft des Apartmenthaus Schönbuch Apart mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden. Diese AGB´s hängen deutlich und allgemein sichtbar im Rezeptionsbereich unseres Hauses aus und werden dem Gast auf Wunsch ausgehändigt. Sie können auch jederzeit aus dem Internet unter der Adresse Schoenbuch-apart.de/agb heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren, für den Gast, erbrachten Lieferungen und Leistungen des Schönbuch Apart.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt. Im Verkehr mit Unternehmern ist § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen. In den Standard-Apartments ist die Belegung nur mit einer Person, in allen anderen Kategorien mit höchstens zwei Personen zulässig.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

§2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt zustande. Die Annahme durch Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt erfolgt durch Buchungsbestätigung in Textform, spätestens jedoch durch Bereitstellung der Apartments.
  2. Vertragspartner sind die Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Der Dritte wird dann Vertragspartner.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt in Textform. Gleiches gilt für die Nutzung des Apartments durch über die vertraglich vorgesehene Gästezahl hinausgehende Personen / Besucher. 
  4. Alle Ansprüche gegen die Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt beruhen.

§3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Die Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments, Studios oder Wohnungen bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt verauslagt werden.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Umsatzsteuer ein. Sollte sich der auf die vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen oder reduzieren, werden die Preise entsprechend angepasst.
  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so ist Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt berechtigt den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % anzuheben.
  5. Die Preise können von Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung durch Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt dem zustimmt. Änderungen bedürfen der Textform.
  6. Wenn der Gast im Rahmen des Buchungsverlaufes die Möglichkeit zur Angabe von außervertraglichen Sonderwünschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass das Apartment diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt, es sei denn es liegt eine entsprechende ausdrückliche Bestätigung in Textform vor.
  7. Die Vergütung durch das hinterlegte Zahlungsmittel erfolgt spätestens am Anreisetermin. Als Anreisetermin gilt 18:00 Uhr des gebuchten Anreisetages. Bei Langzeitaufenthalten von mehr als einem Monat (ab 30 Tage) wird lediglich der Betrag für den ersten Monat sofort vergütet. Der Betrag für den Folgemonat wird jeweils spätestens drei Tage nach Ablauf des vorangegangenen Monats vergütet. Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen im Sinne des § 288 BGB zu verlangen. Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  8. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro erhoben. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
  9. Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall ist Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt berechtigt, sich bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen hinsichtlich der jeweils vereinbarten Vergütung aus der Sicherheitsleistung zu befriedigen, z.B. durch Einziehung der vereinbarten Vergütung per Kreditkarte.
  10. Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt aufrechnen.

§4 RAUCHVERBOT, TIERHALTUNG, AUFNAHME VON BESUCHERN

  1. Die Apartments, Studios und Wohnungen der Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt sind Nichtraucher-Apartments. Deshalb ist das Rauchen in den Apartments untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Im Falle eines Verstoßes ist Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch im Apartment in Höhe von 250 EUR in Rechnung stellen, wobei dem anderen Vetragsteil der Nachweis gestattet wird, dass kein Schaden oder Wertminderung entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt behält sich vor, etwaige Kosten die im Rahmen der Auslösung der Brandmeldeanlage in Folge eines Verstoßes gegen dieses Rauchverbot entstehen dem Gast in Rechnung zu stellen.
  2. Die Tierhaltung in den gemieteten Apartments der Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt ist nur nach Absprache und Genehmigung erlaubt. § 4 Absatz 1 Satz 3 und 4 geltend entsprechend.
  3. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Rahmens, insbesondere nur durch die dort vorgesehenen Personen zu nutzen. Die Übernachtung von Besuchern bedarf der vorherigen Zustimmung der Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt in Textform. Im Falle eines Verstoßes ist Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt berechtigt, dem Gast einen pauschalen Aufpreis von EUR 100,00 pro Nacht und Besucher in Rechnung zu stellen sowie den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. 

§5 BEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
  2. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment der Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für eine darüber hinaus gehende Nutzung kann Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt eine Nutzungsentschädigung wie folgt beanspruchen: 80 % des regulären Tagespreises (Listenpreis), sofern die Räumung bis 18:00 Uhr erfolgt; 100 % des regulären Tagespreises (Listenpreis), sofern die Räumung nicht bis 18:00 Uhr erfolgt. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
  4. Die Rückgabe der Apartments hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Gast vorgefunden hat. Der Gast hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus den Apartments zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel sowie Müll zu entsorgen. Im Falle eines Verstoßes ist Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt berechtigt, dem Gast eine erhöhte Reinigungspauschale von EUR 40,00 pro Reinigungskraft und Stunde in Rechnung zu stellen.
  5. Die Apartments der Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt dürfen maximal über einen zusammenhängenden Zeitraum von 182 Tagen gebucht werden.

§6 RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) ODER NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)

  1. Storniert der Gast die Reise oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Apartment, Studio, Wohnung anderweitig zu vergeben.
  2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedürfen jeweils der Textform.

    Es gelten für den Gast folgende Stornierungsbedingungen:

    Tagesübernachtungen 1-6 Nächte:
    – Bei einer Stornierung bis 24 Stunden vor Anreisetermin: Kostenfreie Stornierung
    – Bei einer Stornierung ab 24 Stunden vor Anreisetermin: Stornogebühr 100% der Kosten der ersten 3 Nächte des Aufenthaltes

    Kurzzeitaufenthalte 7-28 Nächte:
    – Bei einer Stornierung bis 5 Tage vor Anreisetermin: Kostenfreie Stornierung
    – Bei einer Stornierung ab 5 Tage vor Anreisetermin: Stornogebühr 100% der Kosten der ersten 7 Nächte des Aufenthaltes

    Langzeitaufenthalt ab 29 Nächte:
    – Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Anreisetermin: kostenfreie Stornierung
    – Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor Anreisetermin: Stornogebühr 100% der Kosten des ersten Monats des Aufenthaltes

    Als Anreisetermin gilt 18:00 Uhr des gebuchten Anreisetages. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes nach erfolgtem Check-In ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.

    Abweichende Bedingungen für Tagesübernachtungen (1-6 Nächte):
    – Bei Stornierung bis 18 Uhr am Tag der Anreise: kostenfreie Stornierung
    – Bei Stornierung ab 18 Uhr am Tag der Anreise: Stornogebühr 100% der ersten 3 Nächte des Aufenthaltes

    Abweichende Bedingungen für Kurzzeitaufenthalte (7-28 Nächte):
    – Bei Stornierung bis 18 Uhr am Tag der Anreise: kostenfreie Stornierung
    – Bei Stornierung ab 18 Uhr am Tag der Anreise: Stornogebühr 100% der ersten 7 Nächte des Aufenthaltes

    Abweichende Bedingungen für Langzeitaufenthalt ab 29 Nächte:
    – Bei Stornierung bis 7 Tage vor Anreisetermin: kostenfreie Stornierung
    – Bei Stornierung ab 7 Tage vor Anreisetermin: 100% der Kosten der ersten 7 Nächte des Aufenthaltes

  1. Ist ein Rücktrittsrecht bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Für nicht in Anspruch genommene Apartments, die Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt anderweitig vergeben konnte, werden dem Gast die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen angerechnet.
  2. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, steht es Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die mietweise Überlassung der Apartments zu bezahlen. Dem Gast ist jedoch der Nachweis gestattet, dass Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Bei Gruppenbuchungen ab 10 Personen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen welche vorab erfragt werden müssen. 

§7 RÜCKTRITT VON Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt

  1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage durch Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine gemäß ‎§ 3 Ziffer 9 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

    (a) höhere Gewalt oder andere von Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    (b) das Apartment unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Gastes oder des Zwecks liegen, gebucht werden;
    (c) Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Apartments den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen der Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der BD Apartment zuzurechnen ist.

  4. Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt durch Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§8 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

Für eingebrachte Sachen haftet Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

 

§9 TECHNISCHE EINRICHTUNG UND ANSCHLÜSSE

  1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Apartments erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes. Durch die Verwendung dieser Geräte aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Apartments gehen zu Lasten des Gastes, soweit Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt diese nicht zu vertreten hat.
  2. Dem Gast ist es untersagt, illegales Filesharing über den von Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Darunter ist jeder Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Daten in jeglicher Form zu verstehen. Der Gast haftet für alle Schäden, die Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt und/oder dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung des Gastes entstehen.

§10 ZUTRITT DER Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt

Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt ist berechtigt, das gemietete Apartment, Studio, Wohnung zur wöchentlichen Reinigung und zum Wäschewechsel sowie nach Absprache mit dem Gast zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt auch zum Betreten des Apartments ohne Abstimmung mit dem Gast berechtigt.

§11 SORGFALTSPFLICHTEN DES GASTES, HAFTUNG DES GASTES FÜR SCHÄDEN

  1. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment und zugehörige Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtungen sorgsam und pfleglich zu behandeln und Schäden abzuwenden. Insbesondere hat der Gast übermäßige Verschmutzungen zu vermeiden, Abfall regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen und ein Mindestmaß an Ordnung zu gewährleisten, so dass die vereinbarten wöchentlichen Kurz-Reinigungen ohne Weiteres durchgeführt und das Apartment durch die in diesem Rahmen durchgeführten Standardreinigungsmaßnahmen in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden kann. Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt ist berechtigt, dem Gast Kosten eines erhöhten Reinigungsaufwands aufgrund erheblich übermäßiger Verschmutzung oder Unordnung in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Sofern der Gast auch nach Abmahnung in Textform seinen vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommt, ist Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt. 
  2. Der Gast haftet für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Darüber hinaus haftet der Gast auch für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen, die Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs der Mietsache oder eingebrachter Sachen entstehen. Dazu gehören auch Kosten, die Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt durch eine fahrlässige Auslösung von Brandmeldeanlagen (Rauchmelder) entstehen (insbesondere Kosten eines kostenpflichtigen Feuerwehreinsatzes).
  3. In jedem Apartment ist eine Inventarliste hinterlegt, auf welcher das in dem jeweiligen Apartment vorhandene Inventar aufgeführt ist. Der Gast ist verpflichtet, diese Inventarliste auf Vollständigkeit hin zu überprüfen und Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt etwaige Abweichungen hiervon unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten der bei Räumung des Apartments nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Gast zum Zeitwert zu ersetzen.
  4. Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt ist berechtigt, Kosten für die Beseitigung von vom Gast oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an dem Apartment oder dem Inventar von der durch den Gast gemäß ‎§ 3 Ziffer ‎9 gestellten Sicherheit zu begleichen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.
  5. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  6. Bei Verlust eines Schlüssels ist Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt berechtigt dafür € 100,- zu berechnen für die Wiederbeschaffung. Sollte die Schließanlage ersetzt werden müssen berechnen wir die Kosten nach Aufwand und Rechnung.

§12 HAFTUNG DER Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt

  1. Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt beruhen. Einer Pflichtverletzung durch Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesem § 12 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
  2. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder und deren Inhalte haftet Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer ‎1.
  3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt  übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben, vorstehende Ziffer ‎1 gilt entsprechend. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.
  4. Für elektronische Datenübertragung und Autorisierungseinholung beim Kreditkartengeschäft sind die Provider des Zahlungsterminals vor Ort verantwortlich. Es gelten deren ABG. Für alle anderen personengebundenen Daten versichert Schönbuch Apart diese vertraulich zu behandeln, die Vorgaben der Datenschutzverordnung einzuhalten und nur für den Zweck der Buchung zu speichern und weiter zu verarbeiten. Schönbuch Apart verpflichtet sich, diese Daten nicht an hier nicht genannte Dritte weiter zu geben.

§13    SCHLUSSBESTIMMUNGEN, HAUSORDNUNG

  1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Diese Geschäftsbedingungen beinhalten auch die Einhaltung unserer Hausordnung, die in ihrer jeweils gültigen Fassung auch über unsere Homepage abrufbar ist.
  3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Apartments sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Gast Kaufmann ist, der Sitz der Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Schönbuch Apart GBR Bahlinger & Meinhardt.
  5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages über die Anmietung von Apartments unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

Stand: 06.01.2021